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B-Vitamine Sonstige Ascopharm / Sovita / Revomed
Revomed
Vitamin B-Komplex Kapseln
von Revomed
Nahrungsergänzungsmittel
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- Artikelnummer: 512
- Packungsgröße: Dose, 200 Kapseln
- Versandgewicht (g): 170
- Produktmenge/Einheit (g): 80
- Verzehrempfehlung: 1 Kapsel pro Tag
Vitamine sind lebensnotwendige Substanzen, die in unserem Organismus eine große Rolle spielen. Die Vitamine des B-Komplexes sind insbesondere beteiligt beim Eiweiß-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel und der Energieversorgung des Nervensystems.
Da sie vom menschlichen Körper nicht produziert werden können, müssen sie mit der Nahrung in ausreichender Menge aufgenommen werden. Doch einseitige oder denaturierte Kost (verfeinerte oder raffinierte Nahrung) sowie unvorsichtige Behandlung der Lebensmittel (starkes und langes Kochen) können dazu führen, dass der Bedarf an B-Vitaminen oftmals nicht gedeckt wird. Hinzu kommt, dass die B-Vitamine wasserlöslich sind und beim Zubereiten der Speisen mit dem Wasser z.T. ausgeschwemmt werden können. Aber selbst bei vollwertiger Kost hat der Organismus in bestimmten Fällen einen höheren Bedarf an B-Vitaminen.
Jugendliche im Wachstumsalter, Senioren, Sportler, Schwangere und nervlich besonders beanspruchte Menschen sowie diejenigen, die vermehrt Süßigkeiten und Alkohol genießen, haben einen höheren Bedarf. Vitamin-B-Komplex Kapseln von ascopharm sind ein Nahrungsergänzungsmittel, das die Vitamine des B-Komplexes in ausreichender Menge enthält. Bereits eine dieser Kapseln pro Tag hilft bei unzureichender Versorgung oder bei einem erhöhten Bedarf.
Für Diabetiker geeignet.
Hersteller: Ascopharm GmbH, 38845 Wernigerode
7,99 €
zzgl. 3,95 € Versand, inkl. 7% MwSt.
Grundpreis gem. §2 PAngV je 100 g: 9,99 €
ab 5 Einheiten 6,99 €
zzgl. 3,95 € Versand, inkl. 7% MwSt.
Grundpreis gem. €2 PAngV je 100 g: 8,74 €
Weitere Hinweise
Nahrungsergänzungsmittel sollen nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechselungsreiche Ernährung dienen!
Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern.
Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
